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25.05.2022 | 13:17 Uhr

Baukindergeld mit hoher Inanspruchnahme in Sachsen

Potsdam (ots) -

Das Baukindergeld wurde in Ostdeutschland treffsicher und effektiv in Anspruch genommen. Das ist das Ergebnis der Evaluation, die das Darmstädter Institut Wohnen und Umwelt (IWU) im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) vorgenommen hat. Die zeitlich begrenzte Förderung hat vor allem Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützt. Mehr als die Hälfte (53 Prozent) der geförderten Haushalte verfügt über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 30.000 und 60.000 Euro, rund ein Viertel (23 Prozent) sogar von weniger als 30.000 Euro.

Die regionale Verteilung der Baukindergeldnutzung fällt sehr unterschiedlich aus. Gemessen an der Anzahl der Gesamthaushalte im jeweiligen Bundesland zeigt Sachseneine Inanspruchnahme von 0,4 Prozent durch Familien mit minderjährigen Kindern. Die Anzahl der Baukinderhaushalte an Familien liegt auf Länderebene mit 2,4 Prozent im Durchschnitt.

174.749 Haushalte mit minderjährigen Kindern haben bundesweit bis August 2020 das Baukindergeld in Anspruch genommen. Das sind ca. 2,1 Prozent aller Familien mit minderjährigen Kindern. Vor der Baukindergeldförderung sind lt. Mikrozensus nur 0,5 Prozent der Familien jährlich ins Eigenheim gezogen. Das zeigt, dass das Programm stark in Anspruch genommen wird und wirkt. Da das Baukindergeld nicht als Eigenkapitalersatz herangezogen werden kann, wirkt es stabilisierend auf die Leistbarkeit für die Erwerberfamilien.

Die Inanspruchnahme des Baukindergeldes hängt stark davon ab, welchen Anteil das Baukindergeld an den Gesamtkosten für einen Immobilienerwerb ausmacht. In Bundesländern mit einer niedrigen Wohneigentumsquote wird das Baukindergeld überdurchschnittlich in Anspruch genommen. Insgesamt ist das Kaufpreis- und Einkommensniveau der jeweiligen Länder für die Inanspruchnahme des Baukindergeldes entscheidend. In den ostdeutschen Bundesländern sind die Einkommen sowie die Kaufpreise für Häuser im bundesweiten Vergleich niedriger. So lässt sich mit dem Baukindergeld teilweise eine Entlastung beim Immobilienerwerb erzielen und die Einkommensgrenzen für die Förderung liegen im Verhältnis zum Einkommensniveau höher.

Zum Weiterlesen: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-online/2022/bbsr-online-05-2022-dl.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2

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Ariane Greiner
Tel.: 0331 969 21 54
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